FAQ - Frequently Asked Questions
häufig gestellte Fragen
Zuweisung von Alternativ-, Eventual-, Bedarfspositionen.
Leider werden die Begriffe in der Praxis oftmals vertauscht. Daher zur Erläuterung:
Alternativposition/Wahlposition
Alternativpositionen auch Wahlposition sind Positionen, deren Ausführung sich der Auftraggeber alternativ zu einer Grundposition vorbehält.
Das heißt, entweder die Grundposition(en) oder die Alternativposition(en) kommen zur Ausführung. Die Positionen stehen also zueinander in Bezug.
Grundpositionen tragen zum Gesamtpreis bei, Alternativen nicht.
Eventual-/Bedarfsposition
Eventual- oder auch Bedarfspositionen sind ausgeschriebene Leistungsposition unter dem Vorbehalt ihrer tatsächlichen Ausführung.
Das heißt, eine Eventualposition kann ggf. zur Ausführung kommen, ersetzt aber keine andere Position.
Es ist möglich zu steuern, ob diese Positionen zum Gesamtpreis beitragen sollen oder nicht (nur EP).
Alternativkennung
Eine Alternativkennung besteht aus 2 Teilen.
Der erste Teil stellt Gruppe dar, der zweite Teil kennzeichnet ob es sich um eine Grundposition (0), erste Alternative (1), zweite Alternative (2) usw. handelt.
Beide Teile werden durch einen Punkt von einander getrennt.
Beispiel: LV Schreinerarbeiten
Alternativ- | Position | GP | Bemerkung |
1.0 | Fenster in Kunststoffausführung | ja | Grundposition der Gruppe 1 |
1.1 | Fenster in Holzausführung | nein | Alternative 1 der Gruppe 1 |
2.0 | RAL-Montage | ja | Grundposition der Gruppe 2 |
2.1 | Nur Anputzleisten | nein | Alternative 1 der Gruppe 2 |
Gehören mehrere Positionen zu einer Grundausführungsart z.B. verschiedene Fenstergrößen für die Ausführungsart Kunststoff, so erhalten alle Positionen die gleiche Alternativkennung.
Eventual-/Bedarfskennungen
In der Spalte EvBed wird ein e für eine Eventual - oder ein b für eine Bedarfsposition eingetragen.
(jb/ld)